> thielsch.net > witziges > das ende des atomzeitalters
§ 1
(1) Die Atomindustrie verspricht, daß alles ganz sicher ist
und praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen schuld.
§ 2
(1) Alles muß schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung
gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
(4) Die elektrischen Anlagen des Atomkraftwerks werden durch eine auf dem Dach des
AKW installierte Solaranlage versorgt.
§ 3
Sämtliche Generatoren werden strikt nach dem
Rotationsprinzip betrieben. Andernfalls droht die sofortige Stillegung.
§ 4
(
1) Frauen, Ausländer, Ausländerinnen und behinderte
MitbürgerInnen haben jederzeit freien Zugang zum Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben. Dabei muß
ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof vom Atomkraftwerk müssen ausreichend Fahrradständer und
beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§ 5
(1) Atommüll muß sortenrein getrennt und in mindestens
drei verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf aber erst weggeworfen werden, wenn ganz sicher ist,
daß man nicht noch irgendwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft, kann was erleben.
§ 6
(1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände
des AKW legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren vorher schon da.
§ 7
(1) In sog. Schnellen Brütern dürfen nur noch
Freilandelektronen aus Bodenhaltung verwendet werden.
(2) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert werden.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung einer
vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden,
wenn ein GAU oder so
eintreten sollte.
(4) Der Bierpreis beträgt auf dem gesamten AKW-Gelände
fünf Mark pro Liter.
(5) Die zum Betrieb eines AKW nötigen Tiertransporte dürfen nicht
über mehr als 150 Kilometer Entfernung führen. Der Fahrer muß
zwischendurch auch mal anhalten und den Tieren gut zureden.
§ 8
(1) Homosexuelle dürfen im Atomkraftwerk heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht mißbrauchen.
§ 9
Politisch Verfolgte genießen Asyl.
§ 10
Uran darf nicht aus solchen Ländern bezogen werden, wo es
von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§ 11
(1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muß er zum Arzt.
§ 12
Die Grünen müssen an der Regierung bleiben, sonst
macht die Atommafia, was sie will.